Um ein gutes Gelingen der Natur- und Geoführungen zu gewährleisten
bitten wir Sie die folgenden Hinweise zu beachten:
Die in den einzelnen Führungen angebotenen Routen werden
von uns sorgfältig ausgewählt. Wir empfehlen wegen der
oft scharfkantigen Gesteine festes Schuhwerk - keine Sandalen
- und dem Wetter angepasste Kleidung. Eine Sonnenbrille schützt
zusätzlich die Augen vor Splittern.
Im Frühjahr und Sommer können am Strand sehr hohe Temperaturen
herrschen, achten Sie bitte auf entsprechenden Sonnenschutz. Günstig
ist auf jeden Fall eine leichte Kopfbedeckung.
Sehr wichtig bei
den Exkursionen sind Verpflegung und ausreichende Getränke.
Bitte schützen Sie unsere Natur. Hinterlassen Sie
keinen Abfall am Strand und zerstören Sie nichts.
Es gelten
unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Steuernummer : 081/239/03421
Umsatzsteuerbefreiung laut §19 UStG
1. Sie buchen Fossilscout GeoTouren ( im Folgenden "wir"
genannt ) als Natur und Geoführer auf Honorarbasis. Wir agieren
nicht als Reiseveranstalter und es kommt kein Reisevertrag laut
§ 651ff. BGB zustande.
2. Die Buchung erfolgt schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax.
Sie erhalten eine Bestätigung von uns.
3. Für eine drei- bis vierstündige Gruppenführung
wird ein Pauschalpreis von 120 € berechnet (ab 12 Teilnehmern
pro Person 10 € ). Für eine sechsstündige Führung
wird ein Pauschalpreis von 180 € berechnet (ab 20 Teilnehmern
pro Person 10 € ). Für Kindergruppen und Schulklassen
gilt Punkt 4.
Ansonsten gelten die weiter oben genannten Preise für Einzelpersonen
oder Familien
4. Für ein drei- bis vierstündiges Geoprogramm für
Kindergruppen und Schulklassen wird eine Pauschalgebühr von
80 € erhoben (bis maximal 30 Teilnehmer). Für größere
Gruppen ist unsererseits eine zweite Person notwendig, demnach
verdoppelt sich die Gebühr auf 160 €.
5. Für individuell zusammengestellte Führungen gelten
gesonderte Preise in Abhängigkeit vom jeweiligen Programm.
6. Die Zahlung der Gebühr erfolgt vor Exkursionsbeginn in
bar oder per Überweisung, wofür am Exkursionstag ein
Nachweis vorzulegen ist.
7. Die Absage einer Führung muss spätestens zwei Wochen
vor Beginn der Führung schriftlich vorliegen. Bei einer späteren
Absage werden 20% der Gebühr fällig, bei Absagen eine
Woche vor der Führung werden 50% der Gebühr fällig.
Sollte die Führung Ihrerseits am Einsatztag abgesagt werden
oder durch Nichterscheinen Ihrerseits nicht zustande kommen, wird
die gesamte Gebühr in Rechnung gestellt.
8. Die Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen mit Kindergruppen
oder Schulklassen liegt nicht bei uns, sondern bleibt bei den
Be
treuern der jeweiligen Gruppe. (Lehrer, Erzieher etc.). Wir
sind lediglich verantwortlich für die Vermittlung naturpädagogischer
Inhalte.
9. Bei den angebotenen Führungen, handelt es sich um Aktivitäten
mit körperlicher Beanspruchung. Sie sind selbst dafür
verantwortlich, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen
sind. Bitte achten Sie auf geeignete, wetterfeste Kleidung und
ausreichend Verpflegung für unterwegs.
10. Für die Einhaltung der StVO ist jeder selbst verantwortlich.
11. Während der Führung ist unseren Anweisungen zu
folgen.
12. Der Verlauf der Führung kann sich unter Umständen
ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dies erfordern.
Bei Schlechtwetterlagen (Starkregen, Sturm etc.) müssen die
Führungen ausfallen bzw. abgebrochen werden. Bei Abbruch
aus genannten Gründen erfolgt eine anteilsmäßige
Erstattung der Gebühr entsprechend der Länge der bis
dahin durchgeführten Tour. Muss eine Führung aus Witterungsgründen
kurzfristig ganz ausfallen, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten
für die Führung. Die Kosten für die An- und Abreise
werden von uns nicht übernommen. Ansprüche uns gegenüber
wegen Nichterbringung der Führung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
13. Trotz größter Sorgfalt bei der Vorbereitung der
Führungen und Beachtung aller Sicherheitsvorschriften, sind
Unfälle nicht generell auszuschließen. Sollte es doch
zu einem Unfall kommen, können wir nicht haftbar gemacht
werden. |